Diese Webseite bündelt Informationen zu den aktuellen Planungen eines möglichen Windparks im Bereich Ludwigslust, Techentin, Hornkaten und Karstädt. Ziel ist es, die Einwohner verständlich, bildhaft und ohne Beschönigung über den Stand der Dinge und die möglichen Auswirkungen zu informieren.
Diese Seite soll nicht aufregen um des Aufregens willen, sondern sichtbar machen, was die Planungen ganz konkret für unsere Region bedeuten könnten.
In Ludwigslust gibt es konkrete Überlegungen für neue Windkraftanlagen. Aktuell geht es um bis zu 22 Windräder mit einer Höhe von 250 Metern, davon 11 auf Gebiet der Gemeinde Karstädt. Die Anlagen reichen zum Teil bis etwa 1000 Meter an Wohnanlagen heran und würden das Ludwigsluster Schlossensemble sowie den einmaligen Blick Richtung Stadtkirche voraussichtlich stark beeinträchtigen.
Am 30. Juni wird die Ludwigsluster Stadtvertretung über einen sogenannten Aufstellungsbeschluss entscheiden. Dieser würde den formalen Auftakt des Verfahrens zur Errichtung der Windräder bedeuten. In der Gemeinde Karstädt ist dieser Beschluss bereits gefasst. Auch über 10 Windräder in Glaisin werden die Ludwigsluster Stadtvertreter entscheiden.
Viele Menschen erleben Planungen zunächst nur vom Hörensagen, auf Karten oder in Sitzungen. In der Realität wirken Höhe, Nähe, Sichtbarkeit und Geräuschpegel aber ganz anders. Deshalb verbindet diese Seite Text, Kartenhinweise, Visualisierungen und weitere Veranschaulichungen.
Aber noch besser: Fahren Sie selbst zu einem Windpark, zum Beispiel nach Gorlosen/Strassen bei Eldena, und machen Sie sich einen eigenen Eindruck.
Aufnahme vom 22.03.2026 um 13:30 im Windpark Gorlosen/Strassen bei Eldena. Die Aufnahme vermittelt einen Eindruck der Geräuschentwicklung moderner Windkraftanlagen.
Hinweis: Die tatsächliche Geräuschwahrnehmung kann je nach Umgebung und Wiedergabegerät abweichen.
Es geht um bis zu 22 Windräder mit einer Höhe von 250 Metern. Zum Vergleich: Die Aussichtsplattform des Berliner Fernsehturms liegt bei etwa 203 Metern, der Kölner Dom ist etwa 157 Meter hoch.
Laut Denkmalschutzgutachten und vorliegenden Visualisierungen des Projektentwicklers würden zentrale Sichtachsen des Ludwigsluster Schlossensembles und der Stadtkirche erheblich beeinträchtigt. Gerade für Ludwigslust ist dies kein Nebenthema, sondern betrifft den Kern des Stadtbildes.
Das Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Wohnanlagen in Ludwigslust, Hornkaten und Karstädt. Es ist von großer optischer Wucht der Windräder und erheblichen Lärmbeeinträchtigungen auszugehen. Auch Themen wie die Freisetzung von Mikroplastik (durch Rotorblatt-Verschleiß) und Infraschall sind bedeutsam, zumal der Windpark in dominierender Windrichtung geplant ist.
Größenvergleich: Windrad 250 m, Berliner Fernsehturm / Aussichtsplattform und Kölner Dom.
Sichtigkeitsbereiche auf das Ludwigsluster Denkmalensemble orange dargestellt, lila umrandet Ludwigsluster Gebiet, lila schraffiert Karstädter Gebiet
Was viele nicht wissen: In der Umgebung von Ludwigslust gibt es bereits beschlossene Vorrangflächen für Windenergie. Und auch darüber hinaus werden in den kommenden Jahren viele bereits genehmigte Windräder hinzukommen. Zahlreiche weitere Windparks sind in Planung.
Die beiden großen Vorranggebiete:
(1) Im Norden: Wöbbelin, Neustadt-Glewe, Groß Laasch mit einer Fläche von 494 Hektar. Das Gebiet reicht bis ca. 1000 Meter an den Toom-Baumarkt und bestehende Wohnbebauung, unter anderem den Ahrensburger Ring, in Ludwigslust heran. Aktuell kann der Aufbau von zwei ersten Windrädern an der A14 bereits von Weitem mitverfolgt werden. Viele weitere werden folgen, u.a. die 4 bereits genehmigten Windräder Richtung Wöbbelin mit einer Gesamthöhe von 266,5m.
(2) Im Südwesten: Bresegard/Eldena mit einer Fläche von 437 Hektar. Hier finden sich in Planungen Hinweise auf bis zu 16 mögliche Windräder. Unmittelbar angrenzend sind 10 Windräder auf Glaisiner Gebiet im Genehmigungsverfahren, nicht im Vorranggebiet.
Aktuell sind Windräder im Ludwigsluster Umfeld nur sehr vereinzelt zu sehen: etwa die acht Windräder in Gorlosen/Strassen bei Eldena, die beiden im Bau befindlichen Windräder an der A14 beim Parkplatz Ludwigsluster Kanal oder die bereits seit einigen Jahren bestehenden Windräder im Bereich Milow/Steesow. Dies wird sich in den kommenden Jahren deutlich ändern! Allein aufgrund der beschlossenen Vorranggebiete, weiterer bereits genehmigter Anlagen und einer Vielzahl von in Planung oder in Genehmigungsverfahren befindlicher Windkraftparks. Die folgende interaktive Karte zeigt bestehende, genehmigte und geplante Windkraftanlagen im erweiterten Umfeld von Ludwigslust. Sie dient der besseren räumlichen Einordnung und Visualisierung.
Diese Vorschau ist ein lokal gespeichertes Bild. Erst beim Klick wird die externe Google-Karte in einem neuen Fenster geöffnet.
Um es klar zu sagen: Die Notwendigkeit des Umstiegs auf erneuerbare Energien steht außer Frage. Dies ist jedoch kein Freibrief für eine ungesteuerte Ansiedlung von Windkraftindustrieanlagen in unmittelbarer Wohnbereichsnähe und die massive Beeinträchtigung zentraler Kulturdenkmäler. Insbesondere dann, wenn primär finanzielle Interessen im Vordergrund stehen und viele Fragen unbeantwortet bleiben (etwa bezüglich Netz- und Speicherkapazitäten für die Stromabnahme).
Keine Ausweisung weiterer Flächen für Windkraft im Umfeld von Ludwigslust über bestehende Vorranggebiete hinaus!
Im Rahmen der Festlegung der Vorranggebiete wurde die Ludwigsluster Schlossanlage als eines von acht Baudenkmälern beziehungsweise Denkmalensembles mit der höchsten Raumwirksamkeitsstufe A eingestuft. Dazu zählen neben Ludwigslust unter anderem das Schweriner Residenzensemble, das Gestüt Redefin, die Hansestadt Wismar und die Altstadt mit Festung Dömitz.
„Grundsätzlich wurden Flächen, die innerhalb des fünf Kilometer Prüfradius liegen, nicht zu Vorranggebieten Windenergie qualifiziert. Ausnahmen bilden hierbei die Flächen, bei denen in der Vergangenheit eine erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Denkmals ausgeschlossen werden konnte. Flächen, für die in der Vergangenheit auch außerhalb des fünf Kilometer Prüfradius eine erhebliche Beeinträchtigung begutachtet wurde, sind ebenfalls nicht als Vorranggebiete berücksichtigt.“
Quelle: Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg 2025, S. 37
Das für den Denkmalschutz zugrundeliegende Gutachten vom 16.01.2025 kommt mit Blick auf die Beeinträchtigung des Ludwigsluster Denkmalensembles zu nachstehendem klaren Ergebnis:
„Die Berechnung zeigt, dass der Denkmalbereich aus fast allen Himmelsrichtungen einsehbar ist. Jedoch gehen weitläufige Sichtachsen hauptsächlich nach Südwesten und Süden ab. Vor allem auf der B 191 bei Karstädt und der K 39 zwischen Neu Karstädt, Karstädt und Techentin sind die Denkmale immer wieder einsehbar. Weiterhin ergeben sich auf der B 05 und der L 072 sowie innerhalb der Stadt Ludwigslust immer wieder situative Sichtachsen auf die Denkmale.“
Quelle: Fachbeitrag Denkmalschutz, S. 153, abrufbar unter: 3148_897_1.PDF
Visualisierung Kreisel Techentin (Quelle: Projektentwickler, manuelle Nachkontrastierung der Windräder zur besseren Darstellung)
Blick über den Kirchenplatz Richtung Stadtkirche und Musikschule (Quelle: Projektentwickler, manuelle Nachkontrastierung der Windräder zur besseren Darstellung)
Die Größe moderner Anlagen verändert freie Sichtbeziehungen und prägt die Wahrnehmung einer Region dauerhaft.
Je näher Planungen an Wohngebiete heranrücken, desto stärker wird die Frage nach Lebensqualität und Zumutbarkeit.
Im Raum Ludwigslust spielt auch die Wirkung auf das denkmalgeschützte Ensemble der Stadt eine große Rolle.
Entscheidungen dieser Größenordnung wirken nicht für Monate, sondern für Jahrzehnte. Genau deshalb muss sauber geprüft werden.
Hier werden später Präsentationen, Dokumente oder Karten als Download eingebunden.
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